Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03   

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https://dejure.org/2004,4437
OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03 (https://dejure.org/2004,4437)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.02.2004 - 9 U 203/03 (https://dejure.org/2004,4437)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 9 U 203/03 (https://dejure.org/2004,4437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    GmbH: Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags bei unbegründeter Amtsniederlegung des Geschäftsführers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 626 Abs. 1 BGB; § 37 Abs. 1 GmbHG; § 626 Abs. 2 BGB
    Kündigung eines Dienstverhältnisses "aus wichtigem Grund"; Als unberechtigt zu qualifizierende Amtsniederlegung des Geschäftsführers einer GmbH; Weigerung des Geschäftsführers, einen ihn bindenden Beschluss der Gesellschafterversammlung umzusetzen; Unzumutbarkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Dienstverhältnisses "aus wichtigem Grund"; Als unberechtigt zu qualifizierende Amtsniederlegung des Geschäftsführers einer GmbH; Weigerung des Geschäftsführers, einen ihn bindenden Beschluss der Gesellschafterversammlung umzusetzen; Unzumutbarkeit der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung Geschäftsführer-Dienstvertrag - wichtiger Grund

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung des Dienstvertrages eines Geschäftsführers bei Amtsniederlegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Amtsniederlegung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Kündigung des Anstellungsverhältnisses wegen Amtsniederlegung, Rechtsmissbrauch, Unberechtigte Amtsniederlegung, Wichtiger Grund

Verfahrensgang

  • LG H - 10 O 70/03
  • OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1266
  • NZG 2004, 475
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Mit diesem Urteil 17. September 2001 (BGHZ 149, 10 ff.) hatte der BGH indes eine Abkehr von der Konzernhaftung eingeleitet, um später auszuführen, er habe die Rechtsprechung zur Haftung aus qualifiziert faktischem Konzern aufgegeben (BGHZ 150, 61, 68 - "KBV" ).

    In der Entscheidung Bremer Vulkan selbst hat er allerdings ausgeführt, das die Anwendung des aktienrechtlichen Konzernrechts Ansprüche nur gegen das herrschende Unternehmen, nicht gegen dessen Vorstand begründen könne (BGHZ 149, 10, 16 f. unter Hinweis auf BGHZ 122, 123 ff. ) und sodann den Schutz einer abhängigen GmbH gegenüber Eingriffen ihres Alleingesellschafters näher umrissen.

  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Dies rechtfertigte eine außerordentliche Kündigung (vgl. zur Bedeutung des Umstandes, dass der Alleingesellschafter der GmbH keine Basis mehr für die weitere Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer sieht: BGH BB 2000, 844, 845 oben.) .

    a) Dieses im Hinblick auf die soziale Schutzbedürftigkeit abhängig Beschäftigter im Arbeitsrecht entwickelte Institut kann bei Leitungsorganen von Kapitalgesellschaften nicht ausschlaggebend sein, weil diese sich regelmäßig über die ihnen obliegenden Pflichten und die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen auch ohne besondere Hinweise und Ermahnungen im Klaren sind (BGH NJW 2000, 1638 = BB 2000, 844, 845).

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Der Geschäftsführer kann sein Amt niederlegen, ohne zugleich das Anstellungsverhältnis fristlos kündigen zu müssen (vgl. BGH WM 1978, 319, allerdings noch im Hinblick auf einen von der Gesellschaft zu vertretenden Grund zur Amtsniederlegung seitens des Geschäftsführers), wenn sich auch möglicherweise Haftungsfolgen wegen der Verletzung des Anstellungsvertrages ergeben (vgl. BGH GmbHR 1980, S. 270); die - unberechtigte - Amtsniederlegung seitens des Geschäftsführers kann allerdings auch eine fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft rechtfertigen (vgl. OLG Celle GmbHR 1995, 728 - Urteil vom 31. August 1994, 9 U 118/93 ).

    Auch bei drohendem Zusammenbruch des Gesellschaftsunternehmens bleibt der Geschäftsführer seiner Aufgabe verpflichtet, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns alles zu tun, was die Interessen der Gesellschaft erfordern, und zugleich die an sein Amt geknüpften öffentlichrechtlichen Pflichten zu erfüllen (OLG Koblenz GmbHR 1995, S. 730 im Anschluss an BGH 78, 82 ?84 f.?).

  • OLG Koblenz, 26.05.1994 - 6 U 455/91

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers wegen Niederlegung des Amtes bei

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Die Amtsniederlegung des Klägers war zwar wirksam (s. oben), jedoch - im Hinblick auf die Pflichten, die aus dem Dienstvertrag resultieren - "unberechtigt" (zu einer solchen Qualifizierung der Amtsniederlegung als "unberechtigt" in diesem - schuldrechtlichen - Sinn etwa OLG Koblenz, GmbHR 1995, S. 730).

    Auch bei drohendem Zusammenbruch des Gesellschaftsunternehmens bleibt der Geschäftsführer seiner Aufgabe verpflichtet, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns alles zu tun, was die Interessen der Gesellschaft erfordern, und zugleich die an sein Amt geknüpften öffentlichrechtlichen Pflichten zu erfüllen (OLG Koblenz GmbHR 1995, S. 730 im Anschluss an BGH 78, 82 ?84 f.?).

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Mit diesem Urteil 17. September 2001 (BGHZ 149, 10 ff.) hatte der BGH indes eine Abkehr von der Konzernhaftung eingeleitet, um später auszuführen, er habe die Rechtsprechung zur Haftung aus qualifiziert faktischem Konzern aufgegeben (BGHZ 150, 61, 68 - "KBV" ).
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    In der Entscheidung Bremer Vulkan selbst hat er allerdings ausgeführt, das die Anwendung des aktienrechtlichen Konzernrechts Ansprüche nur gegen das herrschende Unternehmen, nicht gegen dessen Vorstand begründen könne (BGHZ 149, 10, 16 f. unter Hinweis auf BGHZ 122, 123 ff. ) und sodann den Schutz einer abhängigen GmbH gegenüber Eingriffen ihres Alleingesellschafters näher umrissen.
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Auf die Frage der Wirksamkeit der Amtsniederlegung - diese Frage kann sinnvoll gestellt werden nur für die Beendigung der Organstellung - kommt es in diesem Zusammenhang nicht an; in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung hat der BGH mit Urteil vom 8. Februar 1993 (BGHZ 121, 257 ff.) entschieden, dass die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers grundsätzlich auch dann sofort wirksam ist, wenn sie nicht auf einen angeblich wichtigen Grund gestützt ist, weil es anderenfalls über einen möglicherweise langen Zeitraum Unklarheiten darüber gäbe, ob die Niederlegungserklärung wirksam war und durch wen die Gesellschaft in dieser Zeit vertreten worden ist (BGHZ 121, 257, 261), sodass die Amtsniederlegung sogar dann sofort wirksam wird, wenn sie mit keiner Begründung versehen wird, wobei Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer, die sich wegen einer ohne ausreichenden wichtigen Grund erklärten Niederlegung aus dem Anstellungsverhältnis ergeben können, unberührt bleiben (BGHZ 121, 257, 262).
  • BGH, 29.01.1981 - II ZR 92/80

    GmbH-Geschäftsführer - Kündigungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Dies gilt nicht nur dann, wenn man der generalisierenden Betrachtung des BGH folgt, nach der Geschäftsführer schon begrifflich nicht als Arbeitnehmer qualifiziert werden können (BGH NJW 1981, 1270 = BGHZ 79, 291), sondern auch, wenn man mit dem BAG annehmen will, dass in bestimmten (Ausnahme)Fällen auch mit dem GmbHGeschäftsführer ein Arbeitsverhältnis bestehen kann (AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG), wonach es also in besonderen Ausnahmefällen angemessen sein kann, den in hohem Maße weisungs- und wirtschaftlich abhängigen Geschäftsführer auf Grund einer gegebenen sozialen Schutzbedürftigkeit dem Anwendungsbereich speziell arbeitsrechtlicher Vorschriften, etwa den §§ 1 ff. KSchG oder §§ 12 ff. SchwerbehindertenG, zu unterstellen (vgl. etwa die Nachweise bei Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Anh. § 6 Rdnr. 47).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 234/91

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers setzt also nicht stets eine Abmahnung voraus; vielmehr wird man dies nur bei leichteren Pflichtverletzungen annehmen können (Hachenburg/Stein, GmbHG, § 38 Rn. 59; BGH NJW 1993, 463, 464 [zu einem Fall, in dem der Geschäftsführer aufgrund vorangegangenen Verhaltens möglicherweise mit der Akzeptanz seiner Handlungen rechnen konnte, so dass der beklagten Gesellschaft die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nach einer Abmahnung zumutbar war]).
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03
    Der Geschäftsführer kann sein Amt niederlegen, ohne zugleich das Anstellungsverhältnis fristlos kündigen zu müssen (vgl. BGH WM 1978, 319, allerdings noch im Hinblick auf einen von der Gesellschaft zu vertretenden Grund zur Amtsniederlegung seitens des Geschäftsführers), wenn sich auch möglicherweise Haftungsfolgen wegen der Verletzung des Anstellungsvertrages ergeben (vgl. BGH GmbHR 1980, S. 270); die - unberechtigte - Amtsniederlegung seitens des Geschäftsführers kann allerdings auch eine fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft rechtfertigen (vgl. OLG Celle GmbHR 1995, 728 - Urteil vom 31. August 1994, 9 U 118/93 ).
  • OLG Celle, 31.08.1994 - 9 U 118/93

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages mit einem GmbH-Geschäftsführer

  • OLG München, 23.02.1994 - 7 U 5904/93
  • OLG Koblenz, 29.04.1986 - 6 W 273/86
  • ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16

    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

    Deshalb sei, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Celle vom 4. Februar 2004 (- 9 U 203/03 -), ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB gegeben.
  • LG München I, 15.09.2017 - 5 HKO 21026/16

    Wirksamkeit der Kündigung des Vorstandsdienstvertrages

    Doch hat der Kläger dadurch gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen - er hat sich nämlich dadurch der Möglichkeit begeben, die Vorstandsaufgaben gerade im Außenverhältnis für die Gesellschaft wahrzunehmen und damit den rechtsgeschäftlichen Handlungsspielraum der Gesellschaft in für diese unzumutbarer Weise verengt, auch wenn diese angesichts des Vorhandenseins eines weiteren Vorstandsmitglieds und der Möglichkeit des Verfahrens nach § 105 Abs. 2 AktG nicht gänzlich handlungsunfähig geworden ist (vgl. BGH DStR 1995, 1359 m. Anm. Goette; OLG Celle NZG 2004, 475, 477 = GmbHR 2004, 425, 427 jeweils für den vergleichbaren Fall der GmbH; Fleischer in: Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 84 Rdn. 155; Hüffer/Koch, AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 45; Oltmanns in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., § 84 Rdn. 52; Seibt in: Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 84 Rdn. 67; Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl., § 84 Rdn. 178).
  • LAG Hamm, 01.02.2012 - 2 Ta 394/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes

    Da gleiche gilt für die Niederlegung des Geschäftsführeramtes, da es sich auch dabei um einen reinen körperschaftlichen Akt handelt, der auf das Anstellungsverhältnis keinen Einfluss hat (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.1978 - II ZR 189/76, BB 1978, 520; OLG München, Urt. v. 19.05.2011 - 23 U 5276/09, juris; OLG Celle, Urt. v. 04.02.2004 - 9 U 203/03, NZG 2004, 475).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.11.2004 - 9 U 203/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6870
OLG Hamm, 23.11.2004 - 9 U 203/03 (https://dejure.org/2004,6870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2004 - 9 U 203/03 (https://dejure.org/2004,6870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2004 - 9 U 203/03 (https://dejure.org/2004,6870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erwerbsschaden, Arbeitsmarkt, Arbeitskraft, Zumutbarkeit, Mitverschulden, Darlegungs- und Beweislast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823 Abs. 1, 842, 254 Abs. 2 BGB 287 ZPO
    Erwerbsschaden, Arbeitsmarkt, Arbeitskraft, Zumutbarkeit, Mitverschulden, Darlegungs- und Beweislast

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kausalität eines Unfalls für einen Erwerbsschaden; Erwerbsschaden durch bisher gescheiterte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben; Verhinderung einer gesundheitlich möglichen und zumutbaren Arbeitsaufnahme durch die Lage am Arbeitsmarkt; Beweislast des Schädigers für ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 842; ; BGB § 254 Abs. 2; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Kausalität eines Unfalls für einen Erwerbsschaden durch bisher gescheiterte Wiedereingliederungs in das Erwerbsleben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96

    Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2004 - 9 U 203/03
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass der Verletzte die ihm verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich verwerten muss (BGH VersR 1991, 437 ; 1997, 1158 jew. m.w.N.).

    Dabei trägt der Schädiger die Beweislast dafür, dass der Geschädigte zur Verwertung der ihm verbliebenen Arbeitskraft nicht das ihm Zumutbare getan hat (BGH VersR 1997, 1158 ; OLG Köln VersR 2000, 239).

  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 179/90

    Berücksichtigung unfallbedingter Erwerbslosigkeit auch nach Wiederherstellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2004 - 9 U 203/03
    Die Kausalität eines Unfalls für einen Erwerbsschaden durch bisher gescheiterte Wiedereingliederungs in das Erwerbsleben kann zu verneinen sein, wenn die Lage des Arbeitsmarktes eine gesundheitlich mögliche und zumutbare Arbeitsaufnahme verhindert (Differenzierung zu BGH VersR. 1991, 703).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein ersatzpflichtiger Erwerbsschaden des Verletzten nicht einmal von dem Zeitpunkt vollständiger gesundheitlicher Wiederherstellung an notwendigerweise zu verneinen, sondern kommt auch dann in Betracht, wenn der Verletzte seine Arbeitskraft trotz Erwerbsfähigkeit wegen ungünstiger Arbeitsmarktlage nicht nutzen kann (BGH VersR 1991, 703 ).

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2004 - 9 U 203/03
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass der Verletzte die ihm verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich verwerten muss (BGH VersR 1991, 437 ; 1997, 1158 jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2004 - 9 U 203/03
    Dabei trägt der Schädiger die Beweislast dafür, dass der Geschädigte zur Verwertung der ihm verbliebenen Arbeitskraft nicht das ihm Zumutbare getan hat (BGH VersR 1997, 1158 ; OLG Köln VersR 2000, 239).
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